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04.05.2019
bm/basiknet

TRGS 554 - Abgase von Dieselmotoren neu erschienen

Die TRGS ist nach 10 Jahren vollständig überarbeitet am 18.03.2019 veröffentlcht worden. Sie berücksichtigt den aktuellen Stand der Technik, erläutert relevante Kriterien zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung von Schutzmaßnahmen. Wesentliches Ziel der TRGS 554 ist der Schutz der Beschäftigten von den als krebserregend eingestuften Dieselmotoremissionen, bzw. dem parikelförmigen Dieselruß.

Bei Einhaltung der in dieser TRGS vorgesehenen Maßnahmen kann davon ausgegangen werden, dass die in der Gefahrsroffverordnung gestellten Forderungen hinsichtlich der Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten erfüllt sind. Ziel der Maßnahmen ist die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte für Dieselrußpartikel so dass bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen keine krebserzeugende Tätigkeiten nach TRGS 906 vorliegen.

Im Anhang 1 sind für Werkstätten / Prüfstellen von Überwachungsorganisationen neben den Allgemeinen Anforderungen der TRGS 554 weitere spezielle Anforderungen insbesondere für Tätigkeiten an Rollenleistungs- und Rollenprüfständen sowie in den Prüfbereichen für Abgasuntersuchungen festgelegt.
 

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